facebook-pixel

BREXIT …. geregelt oder ungeregelt?

Das steht leider noch immer nicht fest und die Tür scheint fast zu. Fakt ist, eine Verlängerung der im Austrittsabkommen festgelegten Übergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Eine Verlängerung  ist nicht mehr möglich. Hierfür wäre eine gemeinsame Entscheidung bis zum 1. Juli 2020 erforderlich gewesen. Das Vereinigte Königreich hat diese Frist verstreichen lassen. Mit Blick auf die damit erforderlichen Zollanmeldungen bei der Warenein- und Ausfuhr sehen sich viele Unternehmen gut vorbereitet. Diese Unternehmen betreiben jedoch überwiegend bereits Handel mit anderen Drittländern und kennen die Zollabläufe, es kommt nur ein weiteres Drittland in der Abwicklung hinzu. Bestehende Prozesse werden lediglich skaliert. Es gibt leider noch immer mittlere und kleinere Unternehmen, die nach wie vor abwarten und hoffen, dass es eine einfache Lösung für das UK-Geschäft nach dem Brexit geben wird. Unser Eindruck ist, dass die Logistikbranche gut aufgestellt ist und zukünftige Ausführer noch tatkräftige Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen gerne.

Original Blog-Post in neuem Browserfenster öffnen.

Teile diesen Artikel