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T2L - Ab 1. März 2024 Verzögerungen in der Erstellung möglich

Proof of Union Status: T2L und T2LF werden durch elektronisches System (PoUS) abgelöst

Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) erstmals in Betrieb genommen. Dieses löst EU-weit die bisherige Ausstellung von T2L- bzw. T2LF-Dokumenten ab.  

Die Nutzung des PoUS-System wird erst in der Nacht vom 29.02.2024 auf den 01.03.2024 freigeschaltet. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht für Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem neuen Verfahren PoUS in der Anwendung auseinander zu setzen, Eingaben vorzunehmen und die Funktionsweise zu testen.

Vor diesem Hintergrund ist mit Verzögerungen zu rechnen.

Wir bitten Sie, sich aktiv über unseren Blog über kurzfristige Änderungen der Daten und Prozesse im Rahmen der Umstellung zu informieren. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation, dass das PoUS-System vor dem Umstellungstag nicht zur Verfügung steht, muss mit Verzögerungen ab dem 1. März 2024 gerechnet werden. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Disposition zu berücksichtigen.
 
Bisher konnte der Unionscharakter innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mittels unterschiedlicher Verfahren nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage eines T2L oder T2LF-Dokumentes als Statusnachweis als Formular. Die Erstellung erfolgte entweder in Papierform an der zuständigen Zollstelle im Land der Versendung oder vereinfacht in elektronischer Form im Rahmen einer Bewilligung ohne Registriernummer.  
Der Nachweis des Unionscharakters wird ab 1.03.2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten ausschließlich nur noch elektronisch über das POUS-System ausgestellt. Jeder Statusnachweis erhält eine auch aus anderen Verfahren bekannte MRN-Referenz. 

Nach derzeitigem Stand wird es keine Übergangsfrist geben, die bisherige Ausstellung entfällt unmittelbar.  

UPDATE 1

01.03.2024 09:15 Uhr

Der Zugriff auf das PoUS System ist seit eben möglich. Wir prüfen nun die Funktionalität des Systems.

UPDATE 2

01.03.2024 10:00 Uhr

Die Erstellung von T2L/F-Statusnachweisen über das neue PoUS-System ist derzeit nicht möglich.

Mit der europaweiten Freischaltung des Systems PoUS (Proof of Union State) in der Nacht von gestern auf heute (1. März 2024) sollte die elektronische Erstellung von T2L/F Dokumenten ab dem heutigen Tag möglich sein.
Grundsätzlich haben wir Zugriff auf das PoUS-System und könnten theoretisch mit der Erfassung von Anträgen beginnen.
Allerdings gibt es auf Seiten des europäischen Systems noch technische Herausforderungen, die nur von den zuständigen Behörden gelöst werden können und nicht in unserem Einflussbereich liegen. So ist es z.B. derzeit nicht möglich, im System auf die Liste der Zollstellen zuzugreifen, die für die Erfassung notwendig ist.

Es ist bedauerlich, dass es keinen offiziellen Informationskanal gibt, über den Unternehmen, die Zugang zum PoUS haben, über den Status und die Aktualisierungen des Systems informiert werden.
Daher bleibt uns im Moment nichts anderes übrig, als immer wieder zu versuchen, die Erfassung zu starten. Das Wissen, dass europaweit alle Unternehmen mit diesen Problemen zu kämpfen haben, ist in dieser Situation kein Trost.

Sobald die Erfassung der Anträge im PoUS-System möglich ist, werden wir an dieser Stelle wieder informieren und mit der Bearbeitung der uns vorliegenden Anträge fortfahren.

Für Unternehmen, die den Status eines zugelassenen Ausstellers erhalten haben, gibt es derzeit rechtlich keine alternative Möglichkeit, Statusnachweise zu erstellen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass etwaige Kosten, die durch eine verspätete oder nicht erfolgte Ausstellung des Statusnachweises entstehen, nicht von uns übernommen werden und lehnen daher jegliche Haftung im Voraus ab.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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