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Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung

Das Bundesministerium für Finanzen hat heute mit dem untenstehenden Artikel das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) auf seiner Homepage veröffentlicht.

"Das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) sieht vor, dass eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet wird. Sie wird bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung leiten. In der Generalzolldirektion werden die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen, die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehören, zusammengeführt. Die bisherigen Mittelbehörden, die Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt, werden in die Generalzolldirektion integriert. Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten."

Link: Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung (PDF, 88,1 KB)

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