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EU-Kommission führt Schutzzölle auf Stahlprodukte ein

Seit heute gelten für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse Schutzmaßnahmen in Form von Zusatzzöllen von 25 Prozent. Die Einführung wurde im Amtsblatt Nr. L181 vom 18.07.2018 veröffentlicht.

Grund für die Einführung der Zusatzzölle sind besorgniserregende Zwischenergebnisse einer Analyse der EU-Kommission zum Anstieg der Einfuhren im Zeitraum 2013 bis 2017 sowie die Entwicklung der Einfuhren zu Beginn des Jahres 2018. Die Untersuchung zeigt deutlich, dass die Zahl der Einfuhren massiv gestiegen ist und der Stahlindustrie der Union ohne Eingreifen ein ernsthafter Schaden droht. Bereits im März 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese Schädigungen auf „einen dramatischen Anstieg der weltweiten Ausfuhren und eine beispiellose Welle unlauterer Handelspraktiken zurückzuführen sind“. Die von den USA eingeführten Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte verschärfen die Lage und die EU-Kommission fürchtet einen weiteren Anstieg „[…] der Einfuhren durch Handelsumlenkung“.
Die vorläufigen Schutzmaßnahmen erfolgen in Form eines Systems mit Zollkontingenten, bei deren Überschreiten ein zusätzlicher Zoll in Höhe von 25 Prozent zu zahlen ist. Das Kontingent wurde von der EU als die Durchschnittsmenge der vergangenen drei Jahren definiert. „Da die Zollkontingente für 200 Kalendertage in Kraft sein werden, sollten sie anteilig im Verhältnis zu den Zahlen für das ganze Jahr festgesetzt werden.“ Dauerhafte Schutzmaßnahmen könnten nach dem endgültigen Abschluss der derzeitigen Marktuntersuchung beschlossen werden.

Betroffene Waren:
Betroffen von den vorläufigen Maßnahmen sind 23 von 28 untersuchten Produktkategorien. Die betroffenen Stahlprodukte sind in Anhang I mit entsprechenden KN-Codes aufgelistet.

Betroffene Länder:
Bis auf Norwegen, Island und Liechtenstein sind alle Länder sowie die im Anhang IV genannten Entwicklungsländer betroffen (Ausnahmen sind spezifisch markiert).

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1013&from=DE

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